Paul Wolf aus 51063 Köln (Donnerstag, 01. Sep 2011)
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Kommentar zur Homepage: http://liebeab14.co.nr Deutschland muss den Art.2
Grundgesetz mit dem Satz
„Menschen ab 14sten Lebensjahr
haben das Recht auf volle
sexuelle Selbstbestimmung, auf
das vollständige
uneingeschränkte sexuelle
Leben“ ergänzen!
Menschen ab 14sten Lebensjahr
müssen das Grundrecht
bekommen, mit allen Menschen
ab 14sten Lebensjahr den
Geschlechtsverkehr
uneingeschränkt zu treiben!
Deutschland muss alle
entsprechenden
strafrechtlichen und
zivilrechtlichen Verbote für
die Verwirklichung dieses
Grundrechts korrigieren oder
abschaffen!
Deutschland muss in dem §180
Abs.3 StGB das Wort „achtzehn“
auf das Wort „vierzehn“ ändern
und muss einen praktischen
Sexuellunterricht für Schüler
ab 14-Lebensjahr in ganzem
Deutschland gesetzlich
einführen! Den Lehrern muss
man erlauben, mit eigenen
Schülern über 14-Lebensjahr
den einvernehmlichen
Geschlechtsverkehr jede Zeit
ohne Grenzen so viel und so
lange zu treiben, wie sie es
nur wollen. §174 StGB muss
dafür korrigiert werden.
Der Staat darf zu Menschen ab
14sten Lebensjahr die
Bedeutung „das Kind“ nie mehr
verwenden!
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