Ich habe da doch gleich mal eine Frage zur Krippenbetreuung von Kindern unter drei Jahren, auch wenn meine Frau und ich da nicht mehr darauf angewiesen sind: Per Gesetzgebung haben ja nun Eltern ab 2013 einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Krippe ab dem ersten Lebensjahr. Weiß jemand, wie sich die Gemeinde auf den zu erwartenden Ansturm vorbereitet (hat). Mir scheint so, als ob da gar nichts läuft. Die Gemeinde Edewecht hat in Friedrichsfehn ja entsprechend vorgesorgt. Da wird die neu erbaute Krippe neben der Mehrzweckhalle im August d.J. eröffnet. Für die 30 zur Verfügung stehenden Plätze liegen bereits 32 Aufnahmeanträge vor (NWZ v. 31.01.2012). Bis 2013, d.h. bis zum Inkrafttreten des Gesetzes dürfte diese Zahl nochmals ansteigen. Eine Anmeldung von Kindern aus der Gemeinde Bad Zwischenahn macht keinen Sinn, da Edewecht ja nicht für Versäumnisse der Nachbargemeinde aufkommen muss. Da hier in Petersfehn genauso wie im Nachbardorf viele junge Familien mit kleinen Kindern leben, wo beide Elternteile arbeiten (müssen) wird mit zu erwartender Sicherheit auch in Petersfehn eine rege Nachfrage nach Krippenplätzen ab 2013 geben.
Frage: Wie wird sich da die Gemeindeverwaltung wohl verhalten? Eltern von ein bis dreijährigen Kleinkindern haben dann ein einklagbares Recht auf einen Krippenplatz am Ort bzw. in zumutbarer Entfernung. Wenn Eltern sich nicht mit der zu erwartenden Absage der Gemeinde zufrieden geben und ihr Recht vor dem zuständigen Oldenburger Verwaltungsgericht einklagen werden, wird die Gemeinde keine Chance haben. Wenn diese bis August nächsten Jahres den beantragenden Eltern keinen Krippenplatz anbieten kann wird die Gemeinde für diese Kinder jeweils eine Tagesmutter bezahlen müssen. Für die „Anwerbung“ dieser Tagesmütter (evtl. durch das Jugendamt des Kreises) ist die Gemeinde dann ebenfalls zuständig.
Da bin ich mal richtig gespannt!
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